Vorbereitungsdienst

Der Vorbereitungsdienst schließt an das universitäre Lehramtsstudium an und wird als zweite Phase in der Lehramtsausbildung bezeichnet. Entsprechend der Lehrerlaufbahnverordnung (LLVO) umfasst der Vorbereitungsdienst in Deutschland zwischen 18 und 24 Monaten. Ziel des Vorbereitungsdienstes ist, zukünftigen Lehrkräften die Möglichkeit zu eröffnen, sich systematisch mit den schulischen Praxisfeldern und mit den spezifischen Aspekten ihres studierten Lehramtstyps auseinanderzusetzen.

Ausbildungsstruktur

Die Ausbildung im Vorbereitungsdienst findet in der Regel an zwei Ausbildungsorten statt. An den Schulen unter Begleitung von ausgebildeten Fachmentorinnen und Fachmentoren und an den Studienseminaren unter Anleitung von Haupt- und Fachrichtungsseminarleitungen.

Die Ausbildungsschwerpunkte des Vorbereitungsdienstes liegen bundeslandübergreifend in den folgenden Bereichen und knüpfen an die Schwerpunkte des Studiums an:

  • Hospitation sowie begleiteter und eigenständiger Unterricht in der Schule
  • Allgemeinpädagogische Ausbildung im Studienseminar bzw. Hauptseminar
  • Fachspezifische Ausbildung in Methodik und Didaktik der studierten Fachwissenschaft in Fachseminaren
  • Spezifische sonderpädagogische Kompetenzen im Fachrichtungsseminar (Lehramt für Sonderpädagogik)

Exemplarisch ist hier die Ausbildungsstruktur des Vorbereitungsdienstes aus Hamburg abgebildet:

ZLH, Stand 06/2020

Zulassungsverfahren zum Vorbereitungsdienst

Ähnlich wie bei der Bewerbung auf einen Studienplatz, findet für die Vergabe von Ausbildungsplätzen ein spezielles Zulassungsverfahren statt, wenn die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber die zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze zum jeweiligen Einstellungstermin übersteigt.

Bei der Vergabe der vorhandenen Plätze finden in der Regel die folgenden Kriterien Berücksichtigung:

  • die studierten Fächer bzw. Fachrichtungen
  • der Lehramtstyp
  • die Note des ersten Lehramtsabschlusses (Staatsexamen bzw. Master of Education)
  • Praxiserfahrungen an Schule im Rahmen eines Lehrauftrags oder einer pädagogischen Tätigkeit
  • die Zeitspanne seit der ersten Bewerbung („Wartesemester“)
  • Härtefallsituationen

Um sich über das bundeslandspezifische Verfahren zu erkundigen, ist es empfehlenswert sich beim jeweiligen Bildungsministerium zu informieren.

Ziele der Ausbildung

Nachdem angehende Lehrkräfte während eines wissenschaftlichen Lehramtsstudiums ein breites fachwissenschaftliches Wissen erworben haben und im Zuge von Praxisphasen erste Erfahrungen im methodisch-didaktischen Handeln sammeln konnten, bietet der Vorbereitungsdienst die Möglichkeit, beides in der beruflichen Praxis zu vertiefen.

Im Zentrum der zweiten Ausbildungsphase steht daher das Vorhaben, sich zielgerichtet auf die komplexen Handlungsfelder einer Lehrkraft vorzubereiten, sich in diesen erfolgreich zu behaupten und das eigene Handeln im Anschluss zu verarbeiten und zu reflektieren. Dabei findet ein bewusster und permanenter Rückgriff auf das im Studium erworbenen Wissen statt.

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Die Ausbildung im Vorbereitungsdienst orientiert sich in allen Bundesländern an den „Ländergemeinsamen Anforderungen für die Ausgestaltung des Vorbereitungsdienstes und die abschließende Staatsprüfung“ der KMK. In Hamburg beispielsweise konkretisiert sich die Ausbildung in folgenden vier Handlungsfeldern:

  • Unterrichten (Lernprozessgestaltung),
  • Erziehen und Beraten,
  • Diagnostizieren, Beurteilen und Bewerten,
  • die eigene Professionalisierung entwickeln und Schule gestalten.

Weiterführende Informationen zum Vorbereitungsdienst in Hamburg sind hier zu finden.

Kennzeichnend für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst ist die enge Verzahnung von der Seminararbeit und der Tätigkeit in der Schule. Die Seminararbeit hat dabei das Ziel, dass sie den Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern als Vorbild für die eigene Unterrichtsarbeit dient und somit Handlungsoptionen anbietet, die in der Praxis erprobt und reflektiert werden können. Wie beim Lesen aufgefallen ist, hat die Reflexion des eigenen Handelns eine ganz zentrale Bedeutung für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst. Hintergrund hierfür ist, dass es im Lehramt nicht die EINE standardisierte Lösung für die meisten Herausforderungen gibt. Als Lehrkraft ist man gefordert, auf eine Vielzahl von dynamischen internen und externen Faktoren flexibel zu reagieren. Daher muss man sein Handeln immer wieder hinterfragen und Pläne und Ziele anpassen können. Dies ist eine sehr große Herausforderung, was der Grund dafür ist, dass die Ausbildung im Vorbereitungsdienst so komplex ist.

Prüfungen im Vorbereitungsdienst

Am Ende des Vorbereitungsdienstes erhalten erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen das Zweite Staatsexamen. Ähnlich wie bei einem Abitur wird die Leistung am Ende mit Hilfe einer Note abgebildet. Man unterscheidet bei den Leistungen, die die Abschlussnote beeinflussen, zwei Bereiche:

Ausbildungsbegleitende Bewertung

Hierbei handelt es sich um Bewertungen oder Prüfungsergebnisse, die während des gesamten Vorbereitungsdienstes kontinuierlich erhoben werden. Dieses können Ergebnisse aus mündlichen oder schriftlichen kleineren Prüfungen zu spezifischen Inhalten der oben genannten Handlungsfelder sein. Es können beispielsweise aber auch Bewertungen sein, die aus den vielen Unterrichtsbesuchen resultieren, die man während seines Vorbereitungsdienstes hat.

Bei diesen Unterrichtsbesuchen handelt es sich um Besuche der Ausbilderinnen und Ausbilder, die regelmäßig während des gesamten Vorbereitungsdienstes stattfinden. Im Vorfeld solcher Besuche verfassen die angehenden Lehrkräfte Entwürfe über den geplanten Unterricht und ihre pädagogischen und didaktischen Vorüberlegungen. Im Anschluss an solche Unterrichtsbesuche folgt für gewöhnlich ein Auswertungs- und Reflexionsgespräch.

Staatsprüfung

Die Staatsprüfung bildet den Abschluss der Ausbildung für alle Lehrerinnen und Lehrer. In dieser Prüfung sollen die zukünftigen Lehrkräfte demonstrieren, dass sie den Standards der Lehrerbildung entsprechend Unterricht planen, umsetzen und reflektieren können. Dies stellen sie in allen Bundesländern in mindestens zwei unterrichtspraktischen Prüfungen unter Beweis. Darüber hinaus unterscheiden sich die Staatsprüfungen in den einzelnen Bundesländern sowohl in der zeitlichen als auch inhaltlichen Anforderung.

In Hamburg ist die Staatsprüfung durch zwei unterrichtspraktische Prüfungen, eine schriftliche Arbeit und eine abschließende mündliche Prüfung gekennzeichnet.